FAQ – Tierversicherung
Die häufigsten Fragen & Antworten zur Katzen- und Hunde Unfall- & Krankenversicherung.
Abschluss
Wie kann ich eine simpego-Versicherung für meine Haustiere abschliessen?
Auf simpego.ch kannst du deine persönliche Prämie ganz einfach online berechnen. Gehe auf unseren Prämienrechner und berechne mit wenigen Angaben die Prämie für deinen Liebling.
Kann ich meine 12-jährige Katze versichern?
Ja, simpego versichert Tiere jeden Alters. Bitte beachte, dass wir nur Tiere versichern können, die mindestens 8 Wochen alt sind.
Brauche ich eine Geburtsurkunde, um eine Versicherung abschliessen zu können?
Nein. Wenn du das Geburtsdatum nicht kennst, gib deine beste Schätzung an. Bitte beachte, dass wir nur Tiere versichern können, die mindestens 8 Wochen alt sind.
Mein Tier nimmt an Turnieren im In- und Ausland teil, kann ich es versichern?
Nein, es ist nicht möglich, Tiere zu versichern, die für professionelle Shows oder zum Geldverdienen eingesetzt werden.
Können mehrere Tiere in einen Vertrag aufgenommen werden?
Die simpego Pet Versicherung wird für jedes Haustier einzeln abgeschlossen. Wenn du z.B. zwei Katzen und einen Hund versichern möchtest, schliesse bitte für jedes Tier einen Vertrag ab.
Vertrag
Gibt es eine Franchise?
ja – Die Franchise ist der Betrag, den du jährlich selber zahlst. Der zu wählende Betrag richtet sich nach deinem Haustier:
Hund
- Hund bis 9 Jahre: 0, 300, 500, 1’000, 2’000 Franken je Jahr
- Hund ab 9 Jahre: 300, 500, 1’000, 2’000 Franken je Jahr
Katze
- Katze bis 9 Jahre: 0, 150, 300, 500, 1000 Franken je Jahr
- Katze ab 9 Jahre: 150, 300, 500, 1000 Franken je Jahr
Übernimmt simpego immer 100% der Kranken- & Unfallkosten?
Die Kostenübernahme ist der Prozentsatz, den simpego nach Erreichen der Franchise pro Tierarztbesuch bezahlt. Du kannst zwischen 80 % und 100 % der Kostenübernahme wählen.
Ab dem 9. Lebensjahr beträgt die Kostenübernahme immer 80 %.
Was ist eine Karenzfrist?
Die Karenzfrist ist sozusagen die Wartezeit. Sie bezeichnet den Zeitraum nach Versicherungsbeginn, in dem bestimmte Leistungen nicht übernommen werden.
Wie lange beträgt die Karenzfirst?
Die Karenzfrist in der Haustierversicherung beträgt 30 Tage ab Versicherungsbeginn.
Sie gilt für Krankheitsfälle, Erbkrankheiten und Geburtsgebrechen.
Was ist der Unterschied zwischen Karenz- und Sperrfrist?
Die Karenzfrist ist eine Wartezeit direkt nach dem Start deiner Versicherung, während der du manche Versicherungsleistungen noch nicht nutzen kannst.
Die Sperrfrist bedeutet, dass wir keine Leistungen für Erkrankungen oder Behandlungen anbieten, die in den drei Monaten vor dem Beginn deiner Versicherung zum ersten Mal festgestellt oder behandelt wurden. Diese Regel gilt für die ersten drei Monate deines Vertrags.
Ist mein Tier auch versichert, wenn ich es ins Ausland mitnehme?
Wenn du mit deinem Liebling oft im Ausland unterwegs bist, empfehlen wir dir die Zusatzoption «Weltweit», damit deine Katze oder dein Hund auf der ganzen Welt geschützt ist. Ohne diese Option gilt der Versicherungsschutz nur für die Schweiz.
Vertragsumfang
Welche zahnärztlichen Behandlungen werden übernommen?
simpego übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungen, die aufgrund von Zahnerkrankungen oder Unfällen notwendig und vom Tierarzt verordnet sind. Die Kostenübernahme ist abhängig vom gewählten Versicherungsplan.
Sind Zahnreinigungen oder Zahnsteinentfernungen mitversichert?
Ja, die simpego Haustierversicherung deckt die Kosten für Zahnsteinentfernung im Rahmen der präventiven Behandlungen. Die Kosten werden bis zu der in der Police genannten Versicherungssumme übernommen.
Was passiert, wenn mein Tier gestohlen wird?
Da es sich bei simpego Pet um eine Kranken- und Unfallversicherung handelt, ist der Verlust oder Diebstahl eines Haustieres nicht versichert.
Tipp: Bitte informiere dich bei deiner Hausratversicherung über «Diebstahl auswärts».
Wann liegt eine Vorerkrankung vor?
Eine Vorerkrankung liegt vor, wenn eine Krankheit oder Behandlung schon vor dem Abschluss deiner Versicherung diagnostiziert oder durchgeführt wurde.
Wichtig ist, dass keine Leistung für Krankheiten bereitgestellt wird, die in den drei Monaten vor Versicherungsbeginn festgestellt oder behandelt wurden.
Wenn seit der letzten Behandlung mehr als 24 Monate vergangen sind, wird eine erneute Behandlung als neue Krankheit betrachtet.
Sind kosmetische Operationen versichert?
Nein, kosmetische Operationen sind nicht versichert.
Mein Haustier ist schwer krank und mein Tierarzt empfiehlt mir, es einzuschläfern. Sind die Kosten dafür gedeckt?
Die Versicherung deckt die Kosten für das Einschläfern aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls, sofern die Behandlung von einem Tierarzt empfohlen wird. Die Kostenübernahme ist abhängig von der gewählten Versicherungssumme, dem Selbstbehalt und der Kostenübernahme.
Mein Haustier ist plötzlich gestorben. Ich möchte gerne wissen, warum. Werden die Kosten für eine Obduktion übernommen?
Nein – Untersuchungen nach dem Tod des Tieres werden nicht übernommen.
Kann ich den Versicherungsvertrag nachträglich ändern, z.B. die Deckungssumme erhöhen?
Dies kann immer per Ablauf des Vertragsjahres zum Start des nächsten Versicherungsjahres gemacht werden – analog deiner eigenen Krankenkasse
Kann ich die Deckungssumme nachträglich reduzieren?
Wenn du z.B. deine jährliche Deckungssumme von CHF 12’000 auf CHF 6’000 reduzieren möchtest, nehmen wir diese Änderung gerne für dich auf das nächste Versicherungsjahr vor.
Wie lange ist die Laufzeit meines simpego Haustierversicherungsvertrags?
Der Versicherungsvertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Dies passiert entweder stillschweigend oder simpego unterbreitet dir ein neues Angebot fürs nächste Versicherungsjahr.
Wann muss ich eine chronische Krankheit melden?
Wenn du weisst, dass dein Liebling an chronischen Krankheiten leidet und in den letzten 2 Jahren vor Versicherungsbeginn Behandlungen dazu stattgefunden haben, so musst du die Zusatzoption «Vorerkrankungen» in deinen Vertrag einschliessen. Andererseits sind die Behandlungskosten dafür nicht gedeckt.
Meine Wohngemeinde verlangt eine Haftpflichtversicherung von mindestens CHF 5’000’000.- für die Anmeldung meines Hundes. Bietet simpego Pet auch eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter an?
Nein – in der simpego Haustierversicherung ist keine Haftpflichtdeckung für Hundehalter enthalten. Wenn du eine Haftpflichtversicherung benötigst, schau dir unsere simpego Home Versicherung mit der Privathaftpflicht an, die das Halten von Hunden deckt. Du kannst eine Versicherungssumme zwischen 3 und 10 Mio. Franken wählen.
Schadenfall
Was passiert mit dem Versicherungsvertrag, wenn mein Haustier stirbt?
Im Falle des Todes deines Tieres endet der Vertrag am Todestag.
Bitte sende uns in diesem Fall eine E-Mail an: service@simpego.ch.
Welche Dokumente werden im Schadensfall benötigt?
Bitte fülle dies Formular aus:
Tierarztbesuch melden
Bitte halte dafür die Rechnungskopie für den Upload bereit.
Kündigung
Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Wenn du die Versicherung für dein Tier beenden möchtest, so fülle bitte nachfolgendes Online-Formular aus:
Wie lange ist die Laufzeit meines Vertrags?
Der Vertrag wird für ein Jahr abgeschlossen. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.