FAQ Hausrat - simpego

FAQ Hausrat

Willkommen bei den FAQs zur Hausratversicherung.

Egal, ob du dich über die Deckung der Hausratversicherung informieren möchtest, oder einfach mehr über die verschiedenen Optionen erfahren willst, hier findest du die Antworten auf deine Fragen.

Abschluss

Die Hausratversicherung sichert Ihr Hab und Gut ab. Dazu gehören alle beweglichen Gegenstände, die sich in Ihrem Zuhause befinden.

Alle dem privaten Gebrauch dienenden, beweglichen Sachen (inkl. digitaler Werte wie E-Books, Filme, Downloads und Games), die sich entweder im Eigentum einer versicherten Person befinden oder von ihr gemietet oder geleast wurden.

Die Versicherungssumme wird anhand der Anzahl Personen, der Anzahl Zimmer und dem Einrichtungsstandard berechnet.

Für den Vergleich zu den Mitbewerbern beachten Sie bitte folgende Punkte:

Maximale Flexibilität für den Kunden
• nur flexible 1-Jahresverträge
• einzige Schweizer Haushaltversicherung mit nur 24h Kündigungsfrist
• einzige Schweizer Haushaltversicherung mit «Buy-and-try/Best-Price-Garantie» durch tägliches Kündigungsrecht (Optional)
• die drei Bausteine Hausrat-, Privathaftpflicht- und Gebäudeversicherung können je nach Belieben kombiniert werden

Alles Wichtige inklusive
• einzige Schweizer Versicherung, die bei Teil- und Totalschaden (Ausnahme: Elementarschäden) auf das Prüfen einer etwaigen Unterversicherung verzichtet (d.h. es gibt NIE eine Unterversicherung für den Kunden)
• Schmucksachen bis zu 20% der Hausratversicherungssumme mitversichert (max. CHF 30’000.-)
• Fahrnisbauten sind stets mitversichert in der Hausratversicherung
• 10 % Vorsorgedeckung in der Hausratversicherung
• Assistance-Paket versicherbar in der Privathaftpflichtversicherung (24h-Assistance, Handwerker-Notfallservice, Schlüsselverlust und Bike-Assistance)

Wir haben die kürzesten Versicherungsbedingungen der Schweiz. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://simpego.ch/de/service/downloads

Sofern der Mietvertrag nichts anderes vorsieht, reicht die Privathaftpflichtversicherung für jegliche Schäden am Gebäudeglas

Die Mehrpersonen-Haushaltversicherung gilt für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen.

Es macht Sinn, eine Versicherung pro Person abzuschliessen. Wenn die Wohnsituation langfristig geplant ist, empfehlen wir eine Versicherung für die gesamte WG.

Die Familien-Haushaltversicherung gilt nur für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen.

Vertrag

Eine Adressänderung muss jeweils umgehend gemeldet werden. Die Änderung können Sie einfach und unkompliziert auf unserer Webseite über den Chatbot bekannt geben. Diesen finden Sie unter folgendem Link: https://www.simpego.ch/de/service/kundenservice

Der Selbstbehalt kann von CHF 0 bis 10’000 frei* gewählt werden. *Der Selbstbehalt für Elementarereignisse beträgt aus regulatorischen Gründen immer CHF 500.00.

Ein Versicherungsvertrag ist immer personalisiert und kann nicht übertragen werden. Sie haben die Möglichkeit, sich Ihre persönliche Offerte zu berechnen, welche Sie auch gleich online abschliessen können.

Versicherungsumfang

Die Hausratversicherung sichert Ihr Hab und Gut ab. Dazu gehören alle beweglichen Gegenstände die sich in Ihrem Zuhause befinden.

Grundsätzlich ist der Einbruchdiebstahl, die Beraubung und der einfache Diebstahl zuhause mitversichert, der einfache Diebstahl auswärts kann optional mitversichert werden.

Wird das Gerät am versicherten Standort gestohlen, so ist dies über die standard Hausratversicherung abgedeckt. Der einfache Diebstahl auswärts kann optional mitversichert werden.

Wird das Gerät am versicherten Standort gestohlen, so ist dies über die standard Hausratversicherung abgedeckt. Der einfache Diebstahl auswärts kann optional mitversichert werden.

Das Velo ist Bestandteil des Hausrats und ist gemäss versicherten Deckungen in der Police versichert.

Das e-Velo bis 25km/h ist Bestandteil des Hausrats und ist gemäss versicherten Deckungen in der Police versichert.

Das e-Velo bis 45 km/h ist in der Privathaftpflicht versichert, jedoch in der Hausrat ausgeschlossen.

Ja, die Versicherungen können zusammen und auch unabhängig voneinander abgeschlossen werden.

Versicherte Sachen
Sie können folgende Sachen einzeln oder in Kombination versichern:
• Hausrat: alle beweglichen Sachen zum privaten Gebrauch inkl. Haustieren
• Gartenanlagen: bauliche Anlagen ausserhalb des Gebäudes, die nicht mit dem Gebäude
versichert werden oder versichert werden müssen wie Stützmauern, Zierbrunnen, Wege,
Briefkästen usw.
• Geldwerte: Bargeld, Reisechecks, Edelmetalle, Wertpapiere usw.
• Dritteigentum: Ihnen temporär anvertraute bewegliche Sachen und Tiere und das Eigentum von
Gästen
• Reisegepäck: auf Reisen mitgeführter Hausrat
• Mobilheime und Wohnwagen mit festem Standort: inkl. fest verbundener Ausrüstung und
Zubehör wie z.B. Kochfelder. Der im Mobilheim/Wohnwagen mitgeführte Hausrat kann als
Hausrat versichert werden.
• Wertsachen: teure Einzelgegenstände, die über die normale Hausratdeckung hinaus gegen
spezielle Gefahren versichert sein sollen, wie z.B. Fahrräder und E-Bikes, Sportgeräte,
Kunstgegenstände, Musikinstrumente, Antiquitäten usw.

Selbstverlegte Teppichböden als Mieter, sind über die Hausrat versichert. 

Selbstinstallierte Wandschränke als Mieter, sind über die Hausrat versichert.

Generell ist eine Hausratversicherung in der Schweiz freiwillig. In einigen Ausnahmekantonen ist sie jedoch Pflicht: Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura. Die Kantone Nidwalden und Waadt schreiben eine Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden vor, die über die kantonale Feuerversicherung abgeschlossen werden muss. Freiburg und Jura verlangen ebenfalls eine Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden, der Versicherer ist hier aber frei wählbar.

Aquarien selbst sind über die Zusatzdeckung „Sanitäre Einrichtungen“ versicherbar. Das Austreten des Wassers und das Verderben des Inhaltes sind bereits über die Standarddeckungen versichert.

Fahrnisbauten inkl. deren Inhalt sind mitversichert, sofern in der Versicherungssumme berücksichtigt.

Eine Gitarre gilt als normale Sache und ist über die Hausrat mitversichert.

Ja, Sammlungsstücke sind über die Hausrat versichert.

Ja, Bilder sind über die Hausrat versichert.

Das Verderben des Essens ist über die versicherten Gefahren der Deckung „Feuer“ mitversichert. Der Kühlschrank ist über den Vermieter oder bei Eigentum über die Gebäudeversicherung versichert.

Wohnwägen mit einem festem Standort sind versicherbar. Befindet sich der Standort des Wohnwagens ausserhalb des Versicherungsdomiziels, jedoch noch in der Schweiz, kann dieser über einen weiteren Standort versichert werden. 

Über die Grunddeckung sind Fahrräder/Elektrovelos bis 25 km/h, sofern in der Versicherungssumme berücksichtigt, bereits mitversichert. Zusätzlich können Sie Ihr Velo gegen Beschädigungen über die Kaskoversicherung abdecken.

Das klassische Mofa mit einer höchstgeschwindigkeit von 26 – 45 km/h ist in der Hausrat nicht versichert.

Schadenfall

Nutzen Sie unser Schadenformular und senden Sie dieses via Email an claims@simpego.ch oder kontaktieren Sie uns unter der Nummer +41 58 521 11 11. Diese Nummer gilt für reguläre Schadenmeldungen sowie als Notfallnummer für 24h-Assistance.

Nutzen Sie unser Schadenformular und senden Sie dieses via Email an claims@simpego.ch oder kontaktieren Sie uns unter der Nummer +41 58 521 11 11. Diese Nummer gilt für reguläre Schadenmeldungen sowie als Notfallnummer für 24h-Assistance.

Kündigung

Der Vertrag kann per Hauptfälligkeit aufgelöst werden, dazu wird eine schriftliche Kündigung benötigt.

Bei der Simpego profitieren Sie von einer Kündigungsfrist von 24 Stunden per Ablauf.

Du kannst deinen Vertrag per Ende der Vertragslaufzeit ganz bequem per E-Mail an service@simpego.ch oder via dem Kündigungsformular beenden.