FAQ Gebäudeversicherung - simpego

FAQ Gebäudeversicherung

Abschluss

Benutzen Sie unseren online Prämienrechner HOME für eine individuelle Offerte. Anschliessend können Sie den Versicherungsvertrag direkt online abschliessen. Ihre Versicherungsdokumente erhalten Sie von uns anschliessend per E-Mail.

Die Versicherung kann frühestens per heute abgeschlossen werden.

Wir empfehlen Ihnen den aktuellen Vertrag zuerst per Ablauf zu künden. Anschliessend können Sie den Versicherungsvertrag bei simpego direkt online abschliessen. Eine Kündigungsvorlage finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link: https://www.simpego.ch/de/service/downloads

Vertrag

Eine Adressänderung muss jeweils umgehend gemeldet werden. Die Änderung können Sie einfach und unkompliziert auf unserer Webseite über den Chatbot bekannt geben. Diesen finden Sie unter folgendem Link: https://www.simpego.ch/de/service/kundenservice

Der Selbstbehalt kann von CHF 0 bis 10’000 frei* gewählt werden. *Der Selbstbehalt für Elementarereignisse beträgt aus regulatorischen Gründen immer 10% der versicherten Gebäudesumme.

Beim Verkauf der Immobilie für die eine Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde, übernimmt der Käufer „erst mal“ den bestehenden Versicherungsvertrag. Sowohl Käufer als auch Verkäufer haften für die Prämienzahlung gesamtschuldnerisch.

Der Käufer kann dann die Versicherung nach Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich kündigen. Auch das Versicherungsunternehmen kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach Erwerb bzw. der Veräußerung kündigen. Tut sie es nicht, erlischt ihr Recht auf Kündigung jedoch.

Versicherungsumfang

Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 Kilowatt peak (kWp) sind mitversichert.

Eigentumswohnungen und Gebäude mit max. 3 Wohnungen. Versichert sind das Gebäude resp. die Wohnung selber und mit dem Gebäude verbundene Anlagen wie z.B. Solarzellen. Zudem bauliche Anlagen wie z.B. Gartenteiche und Nebengebäude, die sich auf dem gleichen Grünstück befinden, sowie Geräte und Materialien, die dem Unterhalt des versicherten Gebäudes dienen. Mitversichert sind im Rahmen der Gebäudeversicherungssumme auch haustechnische Anlagen.

Für die versicherten Gebäude und Wohnungen können folgende Versicherungsdeckungen einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden:
• Feuer- inkl. Seng- und Nutzfeuerschäden. Mitversichert sind zudem Stromwirkungsschäden, d.h. Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen Geräten, Maschinen und Leitungen durch die Wirkung der elektrischen Energie selber sowie durch Überspannung oder durch Erwärmung infolge Überlastung.
• Elementarschäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.
• Wasserschäden durch aus Leitungen austretendes Wasser und andere Flüssigkeiten und Gase, durch das Ausfliessen von Flüssigkeit aus Aquarien, Wasserbetten, mobilen Pools usw. und durch von aussen eindringender Regen, Schnee oder durch Schmelzwasser, durch Rückstau aus der Kanalisation und durch Hang- und Grundwasser.
• Diebstahlschäden, d.h. Schäden durch Diebstahl oder den Versuch dazu, sowie Schäden durch im inneren des Gebäudes eingesperrte Täter, die gewaltsam aus dem Gebäude oder einem Raum ausbrechen (Ausbruchdiebstahl).
• Kasko, d.h. Beschädigungen durch unfallmässige, plötzliche, unvorhergesehene, gewaltsame äussere Einwirkung (z.B. Baum fällt aufs Haus). Bei Elektrogeräten ist zudem die Beschädigung durch Stromeinwirkung, Flüssigkeiten und Feuchtigkeit mitversichert. Bei Schäden durch Graffitis und sonstige Verschmutzung ist die Leistung auf CHF 1’000 pro Jahr begrenzt.
• Glasbruch, d.h. Bruch von Gebäudeglas und Bruchschäden an sanitären Einrichtungen.
• Zusatzkosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schaden anfallen, wie Mietzinsverluste, Abbruch von Gebäudeüberresten, Notverglasungen und Notschlösser, Schlossänderungskosten usw. Übernommen werden auch fortlaufende fixe Kosten wie z.B. Hypothekarzinsen, Heiz- und Nebenkosten. Immer mitversichert ist zudem eine Baukasko für Schäden am versicherten Gebäude und am dazugehörenden Grundstück infolge Bauvorhaben bis max. CHF 250’000 Gesamtbausumme. 

«Gustavo» steht für jene Kantone, in denen es keine kantonale Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden gibt, also Schäden, die durch Naturgewalten entstehen. Die Gebäudeversicherung kann oder muss bei diesen Kantonen also bei einer privaten Versicherung abgeschlossen werden. Die Anfangsbuchstaben von Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Valais (Wallis) und Obwalden ergeben Gustavo.

Schadenfall 

Nutzen Sie unser Schadenformular und senden Sie dieses via Email an claims@simpego.ch oder kontaktieren Sie uns unter der Nummer +41 58 521 11 11. Diese Nummer gilt für reguläre Schadenmeldungen sowie als Notfallnummer für 24h-Assistance.

Nutzen Sie unser Schadenformular und senden Sie dieses via Email an claims@simpego.ch oder kontaktieren Sie uns unter der Nummer +41 58 521 11 11. Diese Nummer gilt für reguläre Schadenmeldungen sowie als Notfallnummer für 24h-Assistance.

Kündigung

Bei der Simpego profitieren Sie von einer Kündigungsfrist von 24 Stunden per Ablauf.

Ihren aktuellen Vertragsablauf und Ihre Kündigungsfrist finden Sie auf Ihrer aktuellen Police. Benutzen Sie unsere online Prämienrechner HOME für eine individuelle Offerte und setzen Sie den Versicherungsbeginn gemäss Ihrem Kündigungstermin. Ein vorgedrucktes Kündigungsformular können Sie per Email bei service@simpego.ch bestellen.