Waldbrände in Europa: Das musst du für deine Reise wissen 🌲🔥
Sommerzeit ist Ferienzeit. Doch die aktuellen Waldbrände in Europa verunsichern viele Reisende. Viele fragen sich: Kann ich meine Reise überhaupt antreten? Und wann hilft meine Reiseversicherung, wenn mein Ferienort von einem Waldbrand betroffen ist?
Bilder von brennenden Wäldern und verrauchten Stränden verunsichern viele Feriengäste. Doch nicht jede Situation ist automatisch ein Versicherungsfall. Hier erfährst du, wann deine Reiseversicherung hilft.
- ✅ Versicherungsschutz bei Evakuierung: Wenn dein Ferienort behördlich evakuiert wird oder direkt vom Waldbrand betroffen ist.
- 📍 Konkrete Gefährdung erforderlich: Es muss eine nachweisbare Gefahr an deinem gebuchten Reiseziel bestehen.
- ❌ Keine Deckung aus Vorsicht: Angst vor Waldbränden oder Brände in der Umgebung allein sind kein Versicherungsfall.
- ✈️ Reiseveranstalter zuerst: Airline, Hotel oder Reiseveranstalter sind zuerst zuständig.
- 📞 Hilfe im Notfall: Die TAS-Einsatzzentrale erreichst du rund um die Uhr unter +41 58 827 59 95.
Aktuelle Hinweise für Reisende aus der Schweiz ✈️
Die Situation kann sich täglich ändern. Informiere dich deshalb vor der Abreise über die aktuelle Lage an deinem Ferienort und beachte die Hinweise der lokalen Behörden.
Was deckt die simpego-Reiseversicherung bei Waldbränden? 🛡️
Waldbrände können als Naturkatastrophe gelten. Besteht an deinem gebuchten Ferienort eine konkrete und nachweisbare Gefährdung, kann Versicherungsschutz gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestehen.
Dazu gehören beispielsweise:
- dein Ferienort wird behördlich evakuiert
- dein Hotel liegt im offiziellen Evakuierungsgebiet
- dein Reiseziel ist unmittelbar vom Waldbrand betroffen
Wann besteht kein Versicherungsschutz? ❌
Nicht jeder Waldbrand ist automatisch ein Versicherungsfall.
Keine Deckung besteht beispielsweise, wenn:
- du aus Sorge oder Unsicherheit nicht reisen möchtest
- der Waldbrand weit entfernt von deinem Ferienort ist
- dein Hotel nicht betroffen ist
- keine behördlichen Einschränkungen bestehen
Allein Rauchentwicklung oder Medienberichte über Brände in derselben Ferienregion reichen in der Regel nicht aus.
Wichtig zu wissen
Reiseversicherung leistet ergänzend 🔄
Die Reiseversicherung von simpego leistet subsidiär.
Das bedeutet:
Wenn dein Flug gestrichen wird oder dein Hotel schliesst, sind zunächst die Airline, der Reiseveranstalter oder das Hotel zuständig.
Erst wenn dort keine oder keine vollständige Leistung erfolgt, prüft simpego den Versicherungsschutz gemäss den AVB.
Für einen gültigen Versicherungsfall brauchst du eine konkrete Gefährdung. Diese muss unmittelbar an deinem gebuchten Ferienort nachweisbar sein.
Was solltest du tun, wenn dein Ferienort betroffen ist?
Ist dein Ferienort direkt betroffen oder wurde eine Evakuierung angeordnet?
Dann empfehlen wir folgendes Vorgehen:
- Anbieter kontaktieren: Informiere deinen Reiseveranstalter oder deine Airline.
Sie sind primär verantwortlich. - TAS Einsatzzentrale anrufen: Wende dich an unseren Partner TAS unter +41 58 827 59 95. Besprich dort das weitere Vorgehen.
- Schadenmeldung einreichen: Eine verbindliche Beurteilung deines Falls erfolgt erst nach einer offiziellen Schadenmeldung.
Jeder Schadenfall wird individuell anhand der konkreten Situation und der geltenden Versicherungsbedingungen geprüft.
Eine verbindliche Leistungszusage ist erst nach Prüfung des Einzelfalls möglich.
FAQs zur aktuellen Lage ❓
Kann ich meine Reise aus Angst vor Waldbränden kostenlos stornieren?
Nein.
Allein die Sorge vor Waldbränden oder verrauchten Stränden ist kein versichertes Ereignis. Voraussetzung ist eine konkrete Gefährdung an deinem Ferienort oder eine behördliche Evakuierung.
Mein Ferienort wurde evakuiert. Bin ich versichert?
Kontaktiere zuerst deinen Reiseveranstalter oder deine Unterkunft. Sie müssen dir Alternativen oder Rückerstattungen anbieten.
Rufe danach die TAS Einsatzzentrale unter +41 58 827 59 95 an, um das Vorgehen abzustimmen.
Mein Flug wurde gestrichen. Wer ist zuständig?
In diesem Fall ist primär die Fluggesellschaft oder dein Reiseveranstalter zuständig.
Sie müssen dich umbuchen oder dir die Kosten erstatten.
Der Waldbrand ist 50 Kilometer von meinem Hotel entfernt. Kann ich kostenlos stornieren?
Nein.
Solange keine konkrete Gefährdung unmittelbar an deinem Ferienort vorliegt oder die Behörden das Gebiet evakuieren, gilt dies nicht als Versicherungsfall.
Ereignisse in Entfernung sind nicht gedeckt.
Wie erfahre ich, ob meine Stornokosten übernommen werden?
Eine verbindliche und endgültige Prüfung deines Falls ist erst nach der Einreichung einer offiziellen Schadenmeldung möglich.
Kontaktiere vorab die TAS Einsatzzentrale +41 58 827 59 95, um deine Situation direkt zu besprechen.
Gut vorbereitet verreisen
Die Situation bei Naturereignissen kann sich rasch ändern. Informiere dich deshalb regelmässig über die aktuelle Lage an deinem Ferienort und beachte die Empfehlungen der lokalen Behörden sowie des EDA.