Fahrzeugversicherung - simpego

Fahrzeugversicherung

Sie haben Ihre Unterlagen für Ihre Vertragsanpassung erhalten

Die Rechnung und den Versicherungsvertrag erhalten Sie in zwei separaten Emails. Bei Postversand sollten Sie die Rechnung zusammen mit dem Vertrag erhalten haben. 

Liegt ihr Vertragsbeginn in der Zukunft, dann erhalten Sie die Rechnung:

  • bei jährlicher, halbjährlicher oder vierteljährlicher Zahlweise 40 Tage vor Versicherungsbeginn; 
  • bei monatlicher Zahlweise 10 Tage vor Versicherungsbeginn.

Falls ihr Versicherungsbeginn nicht in der Zukunft liegt und Sie trotzdem keine Rechnung erhalten haben, melden Sie sich bei uns unter service@simpego.ch oder unter +41 58 521 11 11.

Bei simpego kriegen Sie einen Vertrag pro Laufzeit – d.h. gibt es eine Änderung am Vertrag, dann wird die bisherige Laufzeit beendet und es beginnt eine neue Laufzeit. Sie erkennen das an den unterschiedlichen Zusätzen zur Vertragsnummer auf den Rechnungsdokumenten.

Jede Laufzeit wird separat abgerechnet. Hatten Sie aus der bisherigen Laufzeit ein Guthaben, übertragen wir dieses Guthaben in der Regel auf die neuste Laufzeit. Die Rechnung für die neuste Laufzeit berücksichtigt dieses Guthaben bereits. Haben Sie aus der bisherigen Laufzeit noch offene Prämienforderungen, bleiben diese offen, bis Sie diese beglichen haben. Alte Prämienforderungen können nicht auf die neue Laufzeit übertragen werden.
Zusammen mit den Rechnungen sollten Sie für die vorherige und die neue Laufzeit je einen Kontoauszug bekommen haben. Dieser bildet alle Bewegungen in Ihrem Prämienkonto für diese Laufzeit ab.
Haben Sie von uns also zwei Rechnungen erhalten (für die alte Laufzeit und die neue Laufzeit), müssen beide Rechnungen beglichen werden. Die Rechnung für die bisherige Laufzeit haben Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit bereits schon einmal erhalten, bitte halten Sie die Zahlungsfrist ein. 

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie das Produktinformationsblatt finden Sie hier.

Fahrzeuge, die keine aktiven Kontrollschilder mehr haben (d.h. die Kontrollschilder hinterlegt wurden beim Strassenverkehrsamt oder Sie ein Fahrzeug aus dem Wechselschild abgemeldet haben), haben trotzdem das Risiko speziell von Teilkaskoschäden (z.B. Hagel, Diebstahl etc.) betroffen zu sein. Deshalb haben wir Ihnen einen Vertrag für das Stillstandrisiko ausgestellt. Falls Sie keine Stillstandrisikodeckung möchten:

  • geleaste Fahrzeuge: Falls sich das Fahrzeug nicht weiter im Leasing befindet und Sie dieses verkauft oder zurückgegeben haben, können Sie uns gerne die entsprechende Zessionsabmeldung zukommen lassen. Wir werden im Anschluss den Vertrag annullieren. 
  • nicht geleaste Fahrzeuge: Falls Sie das Fahrzeug verkauft haben oder aus anderen Gründen keine Kaskodeckung für das Fahrzeug mehr benötigen, können Sie uns gerne Bescheid geben unter service@simpego.ch oder +41 58 521 11 11, wir werden den Vertrag annullieren. 

Falls Sie die Kontrollschilder hinterlegt haben beim Strassenverkehrsamt und Sie das Fahrzeug behalten haben, melden Sie sich bei uns sobald Sie die Schilder wieder abholen möchten beim Strassenverkehrsamt, wir werden das Strassenverkehrsamt informieren und Ihnen anschliessend neue Vertragsdokumente zustellen. 

Falls Sie die Kontrollschilder noch haben und nur ein Fahrzeug aus dem Wechselschild ausgeschlossen haben, bekommen Sie von uns 2 neue Vertragsdokumente:

  • 1 x für das Fahrzeug, das weiterhin zugelassen ist
  • 1 x für das abgemeldete Fahrzeug

Beide Verträge haben ihre eigene Vertragsnummer und Sie erhalten auch für beide Verträge die Rechnungen einzeln. 

Melden Sie uns Ihr Anliegen an service@simpego.ch oder rufen Sie uns an: +41 58 521 11 11