FAQ Autoversicherung - simpego

FAQ Autoversicherung

Willkommen bei den FAQs zur Autoversicherung.

Abschluss

Simpego versichert ausschliesslich bereits in der Schweiz verzollte und eingeführte Fahrzeuge.

Über unseren Prämienrechner haben sie die Möglichkeit, einfach und schnell eine Offerte zu berechnen. Anschliessend können Sie den Versicherungsvertrag direkt online abschliessen.

Rechnen Sie Ihre individuelle Offerte auf unserem speziellen online Prämienrechner für die Oldtimer-Versicherung. Anschliessend können Sie den Versicherungsvertrag direkt online abschliessen.

Serienmässig hergestellte Campervans (z.B. VW T-Serie, Mercedes Vivano, Mercedes Marco Polo etc.) können Sie in unserem online Prämienrechner direkt auswählen und die Prämie berechnen.

Möchten Sie einen Camper mit Individualaufbau versichern, wählen Sie die entsprechende Fahrzeugbasis und deklarieren Sie den Wert Ihres Individualaufbaus als Auf- und Einbauten.

In der Regel übermitteln wir den Versicherungsnachweis elektronisch innert max. 24 Stunden nach Versicherungsabschluss an das zuständige Strassenverkehrsamt. Melden Sie sich bitte telefonisch bei uns unter 058 521 11 11, sollten Sie eine kürzere Frist benötigen. Auch wenn der Versicherungsnachweis bereits durch uns übermittelt wurde, ist er erst per Beginndatum der Versicherung aktivierbar.

Bitte kontaktieren Sie unser Customer Solution Center.

Ja. Egal, ob Auto, Lieferwagen oder Motorrad – gerne unterbreiten wir Ihnen eine Offerte für Wechselschilder. Melden Sie sich dafür entweder telefonisch unter +41 58 521 11 11 bei unserem Customer Solution Center oder per E-Mail unter service@simpego.ch.

Benutzen Sie unseren online Prämienrechner Autoversicherung und Motorradversicherung für eine individuelle Offerte. Anschliessend können Sie den Versicherungsvertrag direkt online abschliessen.

Nach dem Kauf wird der elektronische Versicherungsnachweis dem Strassenverkehrsamt übermittelt. Ihr Fahrzeug können Sie ab dem Beginndatum des Versicherungsvertrages beim Strassenverkehrsamt einlösen. Ihre Versicherungsdokumente erhalten Sie von uns anschliessend per E-Mail.

Das Fahrzeug muss bei der Einfuhr in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt angemeldet werden. Die Zollbehörde teilt dem Fahrzeug eine Stammnummer zu und stellt insbesondere den Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) aus, welcher später für die Zulassungsprüfung erforderlich ist. Sobald Sie diese Formalitäten erledigt haben, können Sie eine Versicherung bei simpego abschliessen. Benutzen Sie dafür unseren online Prämienrechner Autoversicherung oder Motorradversicherung für eine individuelle Offerte. Anschliessend können Sie den Versicherungsvertrag direkt online abschliessen.

Ihren aktuellen Vertragsablauf und Ihre Kündigungsfrist finden Sie auf Ihrer aktuellen Police. Benutzen Sie unsere online Prämienrechner Autoversicherung und Motorradversicherung für eine individuelle Offerte und setzen Sie den Versicherungsbeginn gemäss Ihrem Kündigungstermin. Ein vorgedrucktes Kündigungsformular können Sie per Email bei service@simpego.ch bestellen.

Vertrag

Nachdem Sie sich einfach und unverbindlich eine Offerte berechnet haben, besteht die Möglichkeit, diese direkt online zu bestätigen. Durch die Bestätigung wird der elektronische Versicherungsnachweis dem Strassenverkehrsamt übermittelt. Sie können die Umschreibung des Fahrzeugausweises per Post vornehmen. Kopieren Sie Ihren Fahrzeugausweis und senden Sie das Original per Post ans nächste Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.

Ein Versicherungsvertrag ist immer persönlich und kann nicht übertragen werden.

Sie haben die Möglichkeit, sich Ihre persönliche Offerte zu berechnen, welche Sie auch gleich bestätigen können.

Damit Sie den Halterwechsel auf dem Strassenverkehrsamt melden können, wird gleichzeitig der elektronische Versicherungsnachweis ausgelöst.

Falls Ihre Tante auch bei simpego versichert ist, kann der Vertrag von unserem Customer Solution Center aufgehoben werden. Andernfalls stellen wir Ihnen gerne ein vorgefertigtes Kündigungsformular zur Verfügung, um den Vorversicherer Ihrer Tante zu benachrichtigen.

Bitte kontaktieren Sie unser Customer Solution Center unter der Nummer +41 58 521 11 11 oder per Email an service@simpego.ch und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bitte kontaktieren Sie unser Customer Solution Center per Email an service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11 und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bitte kontaktieren Sie unser Customer Solution Center per Email an service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11 und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Um die gewünschte Vertragsänderung vornehmen zu können, benötigen wir eine Bestätigung der Leasinggesellschaft. Bitte kontaktieren Sie unser Customer Solution Center per Email an service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11.

Simpego bietet ausschliesslich Jahresverträge an. Die Versicherung wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und erneuert sich stillschweigend für ein weiteres Vertragsjahr, sofern keine Vertragspartei vor Ablauf des Vertragsjahres kündigt.

Optional können Sie bei uns zu jedem Vertrag das tägliche Kündigungsrecht einschliessen und somit mit einer Kündigungsfrist von 24h jederzeit den Vertrag auflösen. 

Sobald Sie Ihr Kontrollschild beim Strassenverkehrsamt abgegeben haben, können Sie uns den Verkauf des Fahrzeuges unter service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11 mitteilen. Wir werden Ihren Vertrag aufheben und eine allfällig unverbrauchte Prämie zurückerstatten.

Bitte kontaktieren Sie unser Customer Solution Center per Email an service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11 und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ein neuer elektronischer Versicherungsnachweis ist nur im Falle eines Kantonswechsels notwendig.

Bitte kontaktieren Sie unser Customer Solution Center per Email an service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11 oder nutze unseren intuitiven Chatbot ‚Serge‘ auf der «Kundenservice-Seite».

Sie erhalten Ihre grüne Versicherungskarte wahlweise per Post oder per E-Mail zugestellt. 

Der Zweck des als grüne Karte bezeichneten Versicherungsdokuments besteht darin, bei der Einreise in einen ausländischen Staat zu bescheinigen, dass das auf der Karte bezeichnete Fahrzeug mit einer ausreichenden Haftpflichtversicherungsdeckung versehen ist. (Quelle: Natioanles Versicherungsbüro Schweiz)

Ob Sie für Ihr Reiseziel eine grüne Karte benötigen oder nicht, finden Sie auf der Karte des Nationalen Versicherungsbüros.  

Hinweis: Die grüne Karte wird im Kosovo nicht akzeptiert und es muss in jedem Fall eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.

Um eine grüne Karte zu erhalten, kontaktieren Sie unser Customer Solution Center per Email an service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11 oder nutze unseren intuitiven Chatbot ‚Serge‘ auf der «Kundenservice-Seite».

Sie erhalten Ihre grüne Versicherungskarte wahlweise per Post oder per Email zugestellt. 

Bitte kontaktieren Sie unser Customer Solution Center per E-Mail an service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11.

Sie erhalten Ihr europäisches Unfallprotokoll per Post zugestellt.

Bei temporärer Hinterlegung der Kontrollschilder erfolgt keine anteilsmässige Rückerstattung der Versicherungsprämie. Falls Sie die Kontrollschilder für länger als 6 Monate hinterlegen, melden Sie sich bei unserem Customer Solution Center unter +41 58 521 11 11 oder per Email an service@simpego.ch.

In der Motorradversicherungsprämie ist bereits berücksichtigt, dass Sie nicht jeden Tag im Jahr fahren können. Für das temporäre Deponieren der Kontrollschilder wird die Prämie deshalb nicht anteilsmässig zurückerstattet. Es macht deshalb Sinn, die Kontrollschilder das ganze Jahr über zu behalten. So können Sie auch schöne Wintertage auf dem Motorrad geniessen. Wollen Sie die Schilder für länger als 6 Monate hinterlegen, melden Sie sich bei unserem Customer Solution Center unter +41 58 521 11 11 oder per Email an service@simpego.ch, damit der Vertrag für diese Zeit gegebenenfalls aufgehoben und die Prämie zurückerstattet werden kann.

Ein Versicherungsvertrag ist immer persönlich und kann daher nicht übertragen werden.

Benutzen Sie unseren online Prämienrechner Autoversicherung und Motorradversicherung für eine individuelle Offerte. Anschliessend können Sie den Versicherungsvertrag direkt online abschliessen.

Damit Sie den Halterwechsel auf dem Strassenverkehrsamt melden können, lösen wir gleichzeitig den elektronischen Versicherungsnachweis aus.

Zusätzlich wird das Strassenverkehrsamt Ihres Kantones das von Ihnen ausgefüllte „Kontrollschilder Abtretungsformular“ verlangen. Sie können dieses über die Webseite des für Sie zuständigen Strassenverkehrsamtes bestellen. Nachdem Sie die Umschreibung auf dem Strassenverkehrsamt vorgenommen haben, wird der laufende Vertrag Ihres Ehepartners aufgehoben und die nicht verbrauchte Prämie zurückerstattet.

Benutzen Sie unseren online Prämienrechner Autoversicherung und Motorradversicherung für eine individuelle Offerte. Schliessen Sie den neuen Vertrag direkt online ab. Den Versicherungsnachweis lösen wir automatisch im Hintergrund aus.

Benutzen Sie unseren online Prämienrechner Autoversicherung und Motorradversicherung für eine individuelle Offerte. Anschliessend können Sie den Versicherungsvertrag direkt online abschliessen. Den benötigten Versicherungsnachweis übermitteln wir im Hintergrund automatisch an das zuständige Strassenverkehrsamt. Danach können Sie die Kontrollschilder dort beziehen.

Ein Versicherungsvertrag ist immer persönlich und kann daher nicht übertragen werden.

Benutzen Sie unseren online Prämienrechner Autoversicherung und Motorradversicherung für eine individuelle Offerte. Anschliessend können Sie den Versicherungsvertrag direkt online abschliessen.

Damit Sie den Halterwechsel auf dem Strassenverkehrsamt melden können, lösen wir gleichzeitig den  elektronische Versicherungsnachweis aus.

Falls Sie die Kontrollschilder ebenfalls übernehmen, wird das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons das von Ihnen ausgefüllte „Kontrollschilder Abtretungsformular“ verlangen. Sie können dieses über die Webseite des für Sie zuständigen Strassenverkehrsamtes bestellen.

Nachdem Sie die Umschreibung auf dem Strassenverkehrsamt vorgenommen haben, wird der laufende Vertrag aufgehoben und die nicht verbrauchte Prämie zurückerstattet. 

Zusätzliche Lenker müssen nicht namentlich erfasst werden. Der Lenkerkreis ist nicht eingeschränkt.

Verursacht ein unter 25-jähriger Lenker einen Haftpflichtschaden, fällt ein zusätzlicher Selbstbehalt von CHF 1000 an. Falls Sie bei Vertragsabschluss bereits wissen, dass Lenker unter 25 Jahren vorhanden sind, können Sie diese beim Abschluss deklarieren. Damit entfällt der zusätzliche Selbstbehalt von CHF 1000 auch dann, wenn der Schadenfall von einem unter 25-jährigen Lenker verursacht wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen zusätzlichen Lenker oder um den Versicherungsnehmer handelt. 

Du kannst deinen Vertrag per Ende der Vertragslaufzeit ganz bequem per E-Mail an service@simpego.ch oder via dem Kündigungsformular beenden.