Krise im Nahen Osten: Was du für deine Reise jetzt wissen musst ✈️

Militärische Angriffe und gesperrte Lufträume: Die aktuelle Lage im Nahen Osten sorgt für erhebliche Störungen im internationalen Luftverkehr. Wenn bedeutende globale Drehkreuze ihren Betrieb einstellen müssen, sind rasch Zehntausende von Reisenden betroffen.

Die aktuelle Lage im Nahen Osten sorgt für viele Fragen. Erfahre hier, was bei der simpego-Reiseversicherung versichert ist und wie du dich am besten verhältst.

🟢 Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sicherheit geht vor: Prüfe die offiziellen Empfehlungen des EDA vor jeder Reise.
  • Kriegsausschluss: Grundsätzlich sind Ereignisse durch Krieg oder Unruhen nicht versichert.
  • Überraschungsschutz: Wenn dich die Krise während der Reise überrascht, hast du für 14 Tage einen eingeschränkten Schutz (z. B. für die Rückreise).
  • Annullierung: Kosten für Stornierungen wegen der politischen Lage werden über die Versicherung nicht übernommen – wende dich direkt an deinen Reiseanbieter.

Aktuelle Hinweise für Reisende aus der Schweiz

Das EDA rät derzeit von nicht dringenden Reisen in mehrere Golfstaaten und angrenzende Länder ab. Dazu gehören insbesondere die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien, Oman, Bahrain sowie Jordanien.

Wenn du eine Reise in oder über diese Gebiete planst (auch Umsteigeflüge via Dubai, Abu Dhabi oder Doha), solltest du die Notwendigkeit deiner Reise kritisch hinterfragen. Da die Lufträume teilweise gesperrt sind, musst du mit massiven Verzögerungen oder Flugausfällen rechnen.

Was deckt die simpego-Reiseversicherung bei Krisen? 🛡️

Wichtig zu wissen:
Schäden durch Krieg, Revolutionen oder Unruhen sind nicht versichert. Das ist ein Branchenstandard und so auch in unseren AVB festgehalten.

Wir stehen dir zur Seite, wenn die Krise dich überrascht

Wirst du während deiner Reise von den Unruhen völlig unvorbereitet überrascht, gilt für dich eine wichtige Ausnahmeregelung. Damit du Zeit hast, dich in Sicherheit zu bringen oder die Heimreise zu organisieren, bleibt deine Versicherung für maximal 14 Tage ab Beginn des Ereignisses bestehen.

Dein Schutz für die aktuelle Lage

Das ist für dich extrem wichtig – egal, ob du gerade deine Badeferien in Abu Dhabi geniesst, einen City-Trip in Dubai machst oder die Flughäfen in Dubai und Doha nur als Zwischenstopp für deine Reise nach Asien, Australien oder Ozeanien nutzt. Wenn du dort feststeckst oder in den nächsten Tagen eine Reise planst, ist jetzt proaktives Handeln gefragt:

  • Schutzfrist nutzen: Während dieser Frist decken wir im Notfall weiterhin deine Heilungskosten vor Ort und unterstützen dich durch unsere Personen-Assistance bei der Organisation deiner Heimreise.
  • Krisengebiet meiden: Wir empfehlen dir dringend, deine Reise so umzuorganisieren, dass du die betroffenen Gebiete grossräumig umgehst. Das gilt sowohl für deine Ferien vor Ort als auch für Rückreisen aus Asien/Ozeanien. Kontaktiere deine Airline oder deinen Reiseanbieter frühzeitig, um eine Offerte für alternative Routen oder Umbuchungen zu erhalten, die nicht über die Konfliktzone führen.

Bitte setze alles daran, deine Reisepläne innerhalb dieses Zeitfensters anzupassen oder die Region zu verlassen.

Reise annullieren oder umbuchen: Wer zahlt?

Wenn du deine Reise wegen der aktuellen Spannungen absagen möchtest, übernimmt die simpego Reiseversicherung die Annullations- oder Umbuchungskosten nicht, da politische Unruhen und Kriegshandlungen nicht zu den versicherten Risiken gehören. Darum können wir hier keine Entschädigung leisten.

Unser Tipp: Wende dich umgehend an deinen Reiseveranstalter oder deine Fluggesellschaft. Viele Anbieter zeigen sich bei offiziellen Reisewarnungen kulant und bieten kostenlose Umbuchungen oder Gutscheine an.

Du steckst fest oder bist im Konfliktgebiet?
So handelst du richtig!

Wenn du dich bereits in einem betroffenen Land befindest oder an einem Hub (z. B. Dubai oder Doha) festsitzt, gehe wie folgt vor:

  1. Meldung beim EDA: Melde dich unverzüglich bei der Schweizer Botschaft vor Ort oder über die Helpline des EDA: +41 800 24 7 365 / +41 58 465 33 33 oder per E-Mail helpline@eda.admin.ch
  2. Kontakt zum Anbieter: Informiere deinen Reiseveranstalter oder deine Fluggesellschaft. Sie sind primär für deine Rückreise verantwortlich.
  3. 24h-Notfallzentrale anrufen: Kontaktiere die Einsatzzentrale unseres Partners TAS unter
    +41 58 827 59 95.
    Wir prüfen subsidiär, ob wir dich z. B. bei zusätzlichen Unterkunftskosten unterstützen können.

Wichtig: Organisiere bitte keine Leistungen (wie Flüge auf eigene Faust) ohne das Einverständnis der Einsatzzentrale, da wir diese Kosten sonst nicht übernehmen können.

So bleibst du in Echtzeit informiert 📱

Gerade bei einer so wechselhaften Lage ist es entscheidend, die aktuellsten News zu haben. Wir empfehlen dir zwei offizielle Quellen des Bundes:

  • Der EDA-Newsticker: Hier findest du laufend aktuelle Stellungnahmen und Updates zur Situation im Iran und der gesamten Region.
    🔗 Zum Newsticker
  • Die Travel Admin App: Registriere deine Reise in der App. So kann dich das EDA im Notfall direkt erreichen und mit Sicherheitshinweisen versorgen.
    🔗 Zur Travel App

FAQs zur aktuellen Lage

Stand 04.03.2026

Nein. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft dein Ansprechpartner.
Sie muss dich gemäss Fluggastrechten unterstützen oder dir eine Alternative anbieten.

Bleibe hartnäckig bei deinem Reiseanbieter. Die Versicherung kann hier leider nicht einspringen, da politische Unruhen und Kriegshandlungen nicht Teil der gedeckten Risiken sind.

Nein.

Wenn du trotz Warnung in ein Krisengebiet reist, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.

Es gibt hier keine Ausnahmen, auch nicht für Ereignisse, die nichts mit dem Krieg zu tun haben, wie z. B. Krankheit oder Unfall.

Die Situation ändert sich stündlich.
Wenn du unsicher bist, was für deinen Vertrag gilt, steht dir unser Team gerne zur Verfügung.

📞 Helpline EDA: +41 800 24-7-365

📞 Einsatzzentrale TAS (Notfall / Panne): +41 58 827 59 95

Stand der Informationen: 04.03.2026
Bitte beachte stets die Angaben in deinem individuellen Versicherungsvertrag und deinen AVBs sowie die aktuellen Hinweise des Bundes.